AKW-Betreiber müssen Öffentlichkeit informieren
Anpassung des Atomgesetzes
Eine Informationspflicht für Betreiber kerntechnischer Anlagen sieht – so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“ – ein Entwurf der Bundesregierung (18/11276) zur Änderung des Atomgesetzes vor. Betreiber müssen demnach die Öffentlichkeit über „den bestimmungsgemäßen Betrieb“ und „meldepflichtige Ereignisse und Unfälle“ in enger Abstimmung mit den Behörden unterrichten. Bis jetzt mussten die Betreiber Ereignisse und Unfälle nur an die zuständigen Landesaufsichtsbehörden melden. Die Gesetzesinitiative enthält außerdem konkrete Bestimmungen zur Informationspflicht für Behörden. Anlass der Novelle ist die Anpassung an die europäische Richtlinie 2014/87/Euratom vom 08.07.2014. weiterlesen…
Die Mehrfachnutzung von Speichern und anderen Flexibilitätstechnologien kann die Kosten der Energiewende deutlich senken und Netzausbau vermeiden. Das ist, wie die dena am 02.03.2017 mitteilt, das Ergebnis der
Die bundesweite Informationskampagne zu Erneuerbaren Energien „Woche der Sonne“ wird 2017 vom 17. bis 25.06. stattfinden. Neun Tage dreht sich dann alles um den Umstieg auf umweltfreundliche Strom- und Wärmeversorgung. Im Mittelpunkt stehen: Solarenergie, Holzpellets, Wärmepumpen und Speicher. Das haben der
Volker Quaschning, Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin, veröffentlichte am 01.03.2017 auf seinem
Ab 2021 endet die EEG-Vergütung für mehrere tausend ältere Windenergieanlagen. Eine von
Germanwatch
Am 28.02.2017 haben sich die EU-Länder einer
Dezentralität entwickelt sich laut einer
praktisch komplett zum Erliegen gekommen. Dies zeigt eine an der
Mit dem Satz „mit Urteilen von heute weist das Gericht alle Klagen ab und bestätigt sämtliche vom Rat festgesetzten endgültigen Zölle“ hat der