Fahrverbote können kommen
Bundesverwaltungsgericht empfiehlt zudem blaue Plakette – BUND: „Umweltpolitische Ohrfeige für Bundesregierung“
Diesel-Fahrverbote sind generell zulässig: Das oberste Verwaltungsgericht des Bundes in Leipzig hat am 27.02.18 die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen „überwiegend“ zurückgewiesen: Fahrverbote für Dieselautos in deutschen Städten sind damit nach geltendem Recht grundsätzlich möglich. „Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten,“ so die Medienmitteilung über das Urteil wörtlich. Das BVerwG empfahl darüber hinaus die blaue Plakette. weiterlesen…

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Mobilität kostet Geld. Der Betrieb von Fahrzeugen erfordert Energie, verursacht Umweltschäden, setzt Investitionen in den Unterhalt der Verkehrsmittel sowie in die Infrastruktur wie Straßen und Schienen, Ampeln und Signale voraus, und er führt – im schlimmsten Fall – zu Unfällen. Aber Mobilität hat auch einen Ertrag. Verkehrsbetriebe nehmen Fahrgelder ein, und Bewegung hält – zum Beispiel die Radfahrer und Fußgänger – gesund. Bislang aber ist für die Kommunen ziemlich offen, welchen Investitionen in ihre Verkehrssysteme, welcher Ertrag gegenübersteht. Darum stellte der Kasseler Verkehrswissenschaftler
Das BMUB unterstützt die Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Entsprechend der Förderrichtlinie können bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten übernommen werden. Die EU-Kommission hat der Förderrichtlinie des BMUB zustimmt. Damit können Verkehrsbetriebe, die mehr als fünf Elektrobusse bestellen wollen, beim BMUB eine Projektskizze einreichen, wie die
Stickoxide aus Dieselmotoren schaden der Gesundheit auch in niedrigen Mengen erheblich, so eine Studie des Umweltbundesamts, die dem
Eine überdeutliche Mehrheit von 83 Prozent der Bevölkerung in Deutschland spricht sich dafür aus, dass die neue Bundesregierung die Autohersteller dazu verpflichtet, Dieselfahrzeuge, die von dem Abgasskandal betroffen sind, auf Herstellerkosten so nachzurüsten, dass diese die gelten Abgasgrenzwerte auch im Alltagsbetrieb einhalten. Das hat eine
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am 27.02.2018 darüber, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten wegen hoher Schadstoffbelastungen gesetzlich zulässig sind. Um zu beurteilen, ob Maßnahmen wie Fahrverbote sinnvoll sind, werden jedoch differenzierte Messdaten und verlässliche Computermodelle benötigt, erklären
Während der Bund angeblich überlegt, ob Städte Stink-Diesel von bestimmten Straßen verbannen (der dann in bisher nicht betroffene Wohngebiete ausweichen wird) dürfen, während also kurz vor der Leipziger Urteilsverkündung mit ernster Miene ein veritabler Schildbürgerstreich angekündigt wird – hat den die Autoindustrie ersonnen? – kommt nun eine neue
Steigende Meeresspiegel und Landverluste schieben Louisianas Küstenlinie immer weiter ins Land hinein, und ein Viertel der Feuchtgebiete des Staates sind bereits verschwunden. Für die Gemeinde Jean Lafitte stellt sich weniger die Frage, ob sie dem Meer erliegen wird als wann – und wie viel die Öffentlichkeit in die künstliche Verlängerung ihres Lebens investieren sollte. So beginnt ein großer Bericht („Die ertrinkende Küste“) in der