Rechtsgutachten: Gas-Pläne der Bundesregierung verstoßen gegen EU-Recht
Die Bundesregierung plant milliardenschwere Subventionen für neue fossile Gaskraftwerke und verstößt damit laut Gutachten gegen EU-Recht. Öffentliche Gelder würden in klimaschädliche Technik fließen, statt in zukunftsfähige Lösungen. Die Pläne der Bundesregierung wirken aus der Zeit gefallen: Die Bundesregierung plant aktuell die Förderung von bis zu 35 neuen fossilen Gaskraftwerken mit staatlichen Mitteln. Insgesamt 20 bis weiterlesen…
Im Ampel-Koalitionsvertrag 2021-2025 wird bereits in der Präambel der 177 Seiten umfassenden Grundlage des Regierungshandels klargestellt, dass die Erreichung der Pariser Klimaschutzziele oberste Priorität habe und die Energiewende eines Boosters bedürfe, um das Land auf dem 1,5-Grad-Pfad deutlich spürbar und schnell voranzubringen. Diese Dynamik werde „nicht nur in den derzeitigen Rochaden des Personaltableaus im BMWi offensichtlich, sondern auch in den für 2030 formulierten Maßnahmen und Zielen der Energiewirtschaft“, so die energiewirtschaftlich orientierte
Die neuen, deutlich ambitionierteren EU-Klimaschutz- und CO2-Minderungsziele 2030 sind beschlossen. In diesem Kontext – und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zum Klimaschutzgesetz 2019 – hat sich die Bundesregierung auf die Verschärfung der deutschen Emissionsziele geeinigt und das Klimaschutzgesetz 2019 novelliert. Die enervis energy advisors GmbH hat die Folgen für den Strommarkt modelliert und am 28.06.2021 veröffentlicht.
Im Zuge der Energiewende werden weiterhin Gaskraftwerke gebraucht. Der Düsseldorfer
Bis 2030 könnte die Kohlestrom-Kapazität in Deutschland halbiert werden, ohne die Versorgungssicherheit in Gefahr zu bringen. Das zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur, die allerdings auch den Bau neuer Gaskraftwerke berücksichtigen, worauf Joschua Katz am 23.05.2018 für energiezukunft hinweist.
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